
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung hat in Deutschland eine relativ junge Geschichte und besteht in ihrer Ursprungsform erst seit dem Jahre 1942. Dennoch ist die Hausratversicherung innerhalb kurzer Zeit zu einer der bedeutungsvollsten Einzelsparten im Bereich der Versicherungen geworden. Das liegt vor allem daran, dass ein Schaden im Hausratbereich sehr teuer werden kann. Die wirtschaftlichen Folgen können für den betroffenen enorm sein.
Denn der Hausrat stellt für viele Menschen den wertvollsten Besitz dar. Er bestimmt einen großen Teil der individuellen Lebensqualität und ist das Ergebnis vieler Jahre Arbeit. Auf den ersten Blick scheint der Hausrat vielleicht gar nicht so kostbar, doch wenn man mal eine Liste mit allen Haushaltsgegenständen aufschreibt, kommt eine Menge zusammen, die auch im Vermögenswert nicht unbeachtlich ist. Die Hausratversicherung soll das angesammelte Vermögen absichern.
Was ist versichert?Wie bereits erwähnt bewahrt die Hausratversicherung den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen eines Schadens. Die zerstörten oder gestohlenen Sachen können dann neu gekauft und ersetzt werden, ohne dass für die notwendigen Neuanschaffungen die Ersparnisse oder ein Kredit herhalten müssen.
Unter Hausrat versteht man alle Sachen eines Haushaltes. Vereinfacht: Würde man ein Gebäude auf den Kopf stellen, würden die Hausratgegenstände aus dem Gebäude fallen. Alle diese Gegenstände zur Einrichtung (Möbel), zum Gebrauch (Kleidung, Wäsche, Geschirr) und zum Verbrauch (Vorräte) werden im Schadensfall ersetzt. Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Außerdem gehören auch Bargeld, Sparbücher, Schmuck etc. zum Hausrat. Hier gelten aber bestimmte Entschädigungsgrenzen, die je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich ausfallen. Bei bestimmten Versicherern gelten auch zusätzliche Vermögensgegenstände außerhalb der Wohnung als Hausrat wie beispielsweise der Inhalt von Bankschließfächern.
Daneben ist es wichtig, dass nicht nur die Vermögensgegenstände nach einem Schaden wiederbeschafft werden, sondern auch bestimmte Folgekosten abgedeckt sind. Dabei handelt es sich um die folgenden Kosten, die je nach Vertrag und Versicherer in der Hausratversicherung enthalten sind:
- Aufräumungskosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudebeschädigung (nach Einbruchdiebstahl)
- Reparaturkosten für gemietete Wohnung (bei Leitungswasserschäden)
- Hotelkosten
- Umzugskosten nach Schadensfall
- Und weitere
Auch die versicherten Gefahren, die zum Schadensfall führen sind nicht bei jeder Versicherung gleich. Hier muss ebenfalls genau auf die vertraglichen Leistungen geachtet werden. In der Regel sind die folgenden Gefahren versichert bzw. sollten versichert sein:
- Feuer: Schutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Verpuffung. Überspannungsschäden durch Blitz und Sengschäden gehören grundsätzlich nicht hierzu, sind aber bei einigen Versicherern miteingeschlossen. Ein Sengschaden bezeichnet einen lokal begrenzten, durch Hitze, aber ohne Brand oder Feuer entstandenen Schaden. Ursachen sind beispielsweise glimmende Zigarettenasche, glühende Kohlestücke oder die Hitze von Beleuchtungskörpern oder einer Herdplatte.
- Einbruchdiebstahl: liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum des Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder sonstiger Werkzeuge eindringt. Der „einfache Diebstahl“ ist grundsätzlich nicht versichert. Dieser liegt vor, wenn kein Einbruch vorausgegangen ist. Je nach Versicherer können aber einige Zusatzleistungen mitversichert sein wie z.B. Fahrraddiebstahl „rund um die Uhr“, Diebstahl von Hausrat aus Kfz, Raub durch Hausangestellte oder Diebstahl von der Wäscheleine, …
- Raub: liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer bei Androhung oder Anwendung von Gewalt versicherte Sachen weggenommen werden. Versicherungsschutz besteht bei Raub auch außerhalb der Wohnung.
- Vandalismus: liegt vor, wenn der Täter in eine Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
- Leitungswasser: liegt vor, wenn die versicherten Sachen durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt oder zerstört werden. Ebenfalls versichert sind Schäden durch Wasserdampf, Wasser aus Aquarien und sogenannte wärmetragende Flüssigkeiten.
- Sturm und Hagel: Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch den Sturm an versicherten Sachen entstehen oder wenn der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Außerdem sind die Folgekosten der genannten Schäden mitversichert.
- Elementarschäden: sind Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch und Rückstau. Schäden in Folge der genannten Elementarschäden sind nicht immer automatisch mitversichert.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, durch Kernenergie, Innere Unruhen und Vorsatz. Bei einigen Versicherern ist außerdem auch die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Hierbei ist besonders zu achten, weil grobe Fahrlässigkeit schnell unterstellt wird und in den meisten Fällen zu einem Schaden führt. Beispielsweise gilt ein nicht ordnungsgemäß geschlossenes Fenster bei Diebstahl als grobe Fahrlässigkeit.
Geltungsbereich und Besonderheiten:Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes. Der Versicherungsort ist die im Vertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch der Keller, Balkone, Loggien und Räume in Nebengebäuden auf dem Grundstück. Bei einem Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Dabei ist der Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn bei der Versicherung anzumelden.
Der Versicherungsschutz wird durch das Wohnflächenmodell ausgeübt. Bei Abschluss einer Versicherung ist die Wohnfläche des Wohnobjektes anzugeben. Die Höhe der Beitragszahlung orientiert sich an der Wohnfläche. Dadurch gibt es keine Versicherungssumme für den Hausrat, da dieses schwierig zu bemessen wäre. Wenn die tatsächliche Wohnfläche höher als die im Vertrag festgelegte Wohnfläche ist, liegt allerdings eine Unterversicherung vor. In diesem Fall wird der entstandene Schaden nur anteilig im Verhältnis ersetzt.
Beispiel: Die Gesamtwohnfläche beträgt 120 m². Im Vertrag ist eine Wohnfläche von 60 m² angegeben. In diesem Fall wird bei einem Schaden nur die Hälfte des Wertes wieder ersetzt.
Zur Absicherung für den Schadensfall sollte man eine Liste mit allen Haushaltsgegenständen anfertigen und Fotos des gesamten Hausrates machen. So kann man im Schadensfall leichter nachweisen, welche Sachen wiederbeschafft werden müssen.
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